Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01/2025

  1. Die Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Tätowierungen im Tattoo-Studio LUXUR INK, Starnberger Str. 7 in 82069 Hohenschäftlarn, unabhängig von der jeweils ausführenden Person / Tätowierers.
  2. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden nicht tätowiert.

3. Vertrag zur Tätowierung, zum Termin

 

a. Der Vertrag zur Erstellung einer Tätowierung kommt dadurch zustande, dass LUXUR INK dem Kunden/der Kundin einen oder mehrere verfügbare Termine vorschlägt. Ein passender Termin wird durch den Kunden/der Kundin anschließend bestätigt. (Angebot/Annahme).

 

4. Terminkaution

 

a. Nach Terminbestätigung wird eine Terminkaution in Höhe von 20% des anfallenden Preises, aber mindestens 50€ fällig. 

Die Terminkaution kann bar im Studio LUXUR INK bezahlt werden oder überwiesen werden. Mit Leistung der Terminkaution ist der Termin für beide Seiten bindend.

 

b. Bei einer spontane Terminabsage ohne driftigen Grund, behält sich LUXUR INK vor, im Falle der Erstellung einer aufwändigen individuellen Vorlage die geleistete Terminkaution in voller Höhe als Vergütung  einzubehalten. Im Krankheitsfall, unabhängig ob Tätowierer oder Kunde/in bleibt die Terminkaution 30 Tage erhalten. Wird in den nächsten 30 Tagen kein neuer Termin seitens Kunde/in angefragt, verfällt diese und wird einbehalten.

 

c. Eine Erstattung der Terminkaution erfolgt ausschließlich in Form eines frei übertragbaren Gutscheines. Eine Rückerstattung in bar der Terminkaution ist nicht möglich.

 

d. Sollten wir von LUXUR INK die Terminkaution aus Kulanz zurücküberweisen oder bar zurückzahlen wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% fällig. Diese wird direkt vom zu erstattenden Betrag abgezogen. Die Genehmigung einer solchen Kulanz Sonderregelung liegt vollumfänglich beim Tattoo-Studio LUXUR INK.

 

e. Die geleistete Terminkaution wird mit dem später zu entrichteten Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Sollten mehrere Termine zum Einsatz der Tätowierung kommen, so wird die Terminkaution beim letzten Termin verrechnet.

 

f. Wird der Termin fristgerecht (3 Werktage vorher oder wegen Krankheitsfall) verschoben, bleibt die Terminkaution für 30 Tage bestehen und wird für den Ersatztermin verwendet.

 

g. Wenn der Kunde/in zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint, ohne diesen mindestens 3 Tage Werktage zuvor telefonisch, persönlich oder per E-Mail abzusagen, verfällt die Terminkaution und wird vom Artist einbehalten. Dabei verfällt auch der Anspruch auf einen Ersatztermin oder/und bereits vereinbarte Folgetermine.

Dies gilt insbesondere auch für Nachstechtermine. Bei Nichterscheinen oder zu später, kurzfristiger Absage verfällt der Anspruch auf einen kostenfreien Nachstechtermin.

 

h. Erscheint der Kunde/die Kundin zu spät zum vereinbarten Tattoo Termin, wird ihm die Arbeitszeit ab der vereinbarten Uhrzeit in Rechnung gestellt. 

 

5. Preise / Bezahlung

 

a. Das Tattoo Studio LUXUR INK hat keine festen Preise. Der Artist bietet nach eigenem Ermessen einen Festpreis oder einen Stundensatz an. Bitte beachtet, dass ein Festpreis vorab nur geschätzt werden kann und erst bei finalen Tattoo Termin bestimmt werden kann. Dieser kann höher oder niedriger ausfallen. Dies liegt vor allem an der noch nicht finalen Größe oder der noch nicht final vereinbarten zu tätowierenden Stelle ab. Der Zeitaufwand einer Tätowierung hängt von vielen Faktoren (z.B. Hautbeschaffenheit, Schmerztoleranz vom Kunden) ab, die wir vorab nicht bestimmen können. Somit kann eine verbindliche Vorhersage der Dauer zur Erstellung der Tätowierung nicht stattfinden. 

 

b. Bei größeren Projekten, die aus mehreren Folgeterminen bestehen, wird nur ein maximaler Preis pro Termin vereinbart, jedoch kein Gesamtpreis über alle geplanten Termine.

 

c. Die Bezahlung jeder Tätowierung erfolgt unmittelbar nach jedem Termin. 

Die Bezahlung erfolgt in bar oder per Kartenzahlung (nur EC). Es werden keine Kreditkarten angenommen.

 

d. Bei Stundenpreise wird die gesamte Arbeitszeit berechnet. Dies beinhaltet auch das Anpassen eines Motivs nach Kundenwunsch, sowie das aufbringen der Vorlage auf die Haut.

 

e. Jeder Kunde erhält einen individuell passenden Preis für seinen Motivwunsch. Preise von anderen Kunden können nicht mit anderen Motiven / Motivwünschen verglichen werden.

 

f. Preise die vom Artist genannt werden sind nicht verhandelbar.

 

6. Motivwunsch / Änderung Motivwunsch / Vorlage Entwurf

 

a. Der Kunde / die Kundin sendet das Wunschmotiv oder ein Referenzbild per Whats-App, E-Mail oder sonstigen Plattformen dem Artist zu, oder vereinbart einen Besprechungstermin um das Motiv zu besprechen.

 

b. Der Artist entscheidet ob er dieses Projekt annimmt oder ggf. ablehnt. Eine Ablehnung ist nichts persönliches. Manche Motive passen nicht zum Stil des Artists und können nicht in dieser Form ausgeführt werden. 

 

c. Eine Zusendung des Entwurfs vor dem Termin wird nicht stattfinden. Den Entwurf wird der Kunde / die Kundin erst am finalen Tattoo-Termin sehen. Kleine Änderungen können vor Ort mit dem Artist zusammen vorgenommen werden, da digital gearbeitet wird. 

 

d. Die Rechte des Entwurfs unterliegen dem Tattoo-Studio LUXUR INK und dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden. Auch eine Aushändigung des Entwurfs ohne Termin wird nicht stattgegeben. 

 

e. Bei einer Terminabsage behält sich das Tattoo-Studio LUXUR INK vor, im Falle der Erstellung einer aufwändigen individuellen Vorlage die geleistete Anzahlung in voller Höhe als Vergütung einzubehalten.

 

f. Wir behalten uns das Recht vor Motive oder Kundenwünsche ohne weiterer Begründung abzulehnen. 

 

e. Änderungen am Motiv ändern nichts an dem Bestand und Inhalt des Vertrags.

 

f. Eine erhebliche Änderung des Motivs (z.B. gänzlich ein anderes Motiv oder der zu tätowierenden Körperstelle) werden als Kündigung des Werkvertrags angesehen. Es folgt eine neue vertragliche Vereinbarung, dessen Annahme in unserem freien Belieben liegt.

 

g. Kurzfristige Änderungen des vorbereiteten Tattoos angesichts Größe, Position oder das ganze Motiv sind uns unverzüglich mitzuteilen. Erhebliche Änderungen zum Termin sind unerwünscht und dürfen ohne Angabe von weiteren Gründen abgelehnt werden. Sollten wir dennoch dem neuen Motivwunsch nachkommen, wird eine neue Vorlage erstellt. Der zeitliche Aufwand für die vorherige, nicht verwendete Vorlage / Arbeit wird separat berechnet. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Anzahlung für die Mehrarbeit einbehalten und das neue Motiv ist ohne Abzug einer Anzahlung in voller Höhe zu bezahlen.

 

7. Gutscheine

 

a. Die ausgestellten Gutscheine von LUXUR INK sind frei übertragbar. Ausgenommen hiervon sind Gutscheine die direkt von LUXUR INK an einen Kunden unentgeltlich ausgegeben werden. Darunter fallen z.B. Geburtstagsgutscheine oder Gutscheine aus einem Gewinnspiel.

 

b. Alle Gutscheine unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren. 

 

c. Auch bei Gutscheinen behalten wir uns das Recht vor, die Durchführung der Tätowierung abzulehnen, wenn z.B. die Voraussetzung von Punkt 8 nicht vorliegen oder das gewünschte Tattoo Motiv von uns nicht gestochen wird oder werden kann. In letzterem Fall werden wir mit dem Kunden / der Kundin ein Motiv besprechen, dass von uns umgesetzt werden kann.

 

d. Ein Weiterverkauf der Gutscheine in jeglicher Form ist untersagt.

 

e. Aktions- und Geburtstagsgutscheine, die von uns kostenlos ausgegeben werden sind ein Jahr gültig. Pro Termin kann nur ein Aktions- und/oder Geburtstagsgutschein eingelöst werden.

 

f. Gutscheine werden nicht in bar ausbezahlt. Wird ein Gutschein nicht in voller Höhe benutzt (z.B. wenn das gewünschte Motiv günstiger als der Wert des Gutscheins ist), wird ein neuer Gutschein mit dem Restbetrag ausgestellt.

 

8. Zustand des Kunden

 

a. Die Durchführung eines jeden Tattoo-Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde / die Kundin sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung einer Tätowierung entgegensteht.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Alkohol - oder Betäubungsmittel
  • Einnahme gerinnungshemmender oder blutverdünnende Medikamente
  • Erkrankungen wie z.B. HIV, Hepatitis oder Epilepsie
  • Schwangerschaft oder Stillzeit
  • eine bekannte Allergie gegen Tätowierfarben oder Tätowiermittel
  • ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der Wirksamkeit der Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht.
  • ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden

b. Bei Zuwiderhandlung oder Verschweigung des Kunden, darf die Sitzung ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden.

 

c. Dies gilt auch, wenn der Kunde / die Kundin sich auf eine Art und Weise verhält, welche einer erfolgreichen Durchführung der Tätowierung als unsicher erscheinen lässt.

 

d. Der Kunde muss vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung (auch Angaben zum Gesundheitszustand) abgeben. Weigert sich der Kunde diese Einwilligungserklärung auszufüllen und zu unterschreiben, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund Umständen, die er zu vertreten hat und wird so behandelt. Eine Tätowierung wird nicht ausgeführt und die Terminkaution wird in voller Höhe einbehalten.

Für nachteilige Folgen durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben können wir keine Haftung übernehmen.

 

9. Nachstechen / Vorbehandelte Haut / Narben / Cover up / Fresh up

 

a. Sollte es sich bei der gewünschten Tätowierung um ein Cover up handeln, wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird.

 

b. Bei einem Fresh-Up wird die alte Tätowierung nochmals nachgestochen, sofern dies noch möglich ist. Auch hier kann keine Gewähr übernommen werden, dass ein Fresh Up dem alten Tattoo zu 100% ähnelt.

 

c. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tattoo Farbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen oder auch zu nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut und Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Wechselwirkungen kann keine Haftung übernommen werden.

 

d. Wenn auf der zu tätowierenden Hautstelle im Vorfeld eine Laserbehandlung stattgefunden hat, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der neuen Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dies gilt auch für vernarbte Hautstellen. Für unerwünschte Farbabweichungen, neuer Narbenbildungen, Farbverläufe, unerwünschte optische Effekte, Wundheilungsstörungen oder sonstige Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder vernarbter Haut kann keine Haftung übernommen werden.

 

e. In allen Fällen besteht kein Anspruch auf kostenfreie Nachstecharbeiten.

 

10. Nachstechen

 

a. Bei den vereinbarten Preisen ist ein kostenfreies Nachstechen innerhalb 3 Monaten inklusive. Unter Nachstecharbeiten sind im üblichen Rahmen erforderliche Anpassungen nach Abheilung der Tätowierung zu verstehen, wenn  es zu Farbverlusten in der Tätowierung gekommen ist. Ob ein Nachstechen notwendig ist, hängt individuell vom Kunden, insbesondere  von dessen Hautbeschaffenheiten/eigenschaften und/oder der Farbaufnahme der Haut ab.

 

b. Der Artist entscheidet ob ein Nachstechen erforderlich ist oder nicht.

 

c. Termine sind innerhalb von 3 Monaten nach dem Tattoo-Termin vom Kunden einzufordern, andernfalls sind die Nachstecharbeiten gesondert vergütungspflichtig.

 

d. Wird der vereinbarte Termin zum Nachstechen durch den Kunden grundlos und/oder ohne fristgerechter Absage (72 Std. bzw. 3 Werktage vor dem Termin) nicht wahrgenommen, verfällt der Anspruch auf eine kostenfreie Nachstecharbeit.

 

e. Nachstecharbeiten, die aufgrund unsachgemäßer Pflege durch den Kunden oder Missachtung der Pflegehinweise, sind gesondert vergütungspflichtig. Dies zu entscheiden, obliegt dem fachkundigen Urteil des Tätowierers. 

 

f. Das Nachstechen ist einmal kostenfrei. Bei weitere Nachstechwünsche fallen die normalen Kosten eines Tattoos an.

 

11. Richtigkeit und Einwilligung ins Motiv

 

a. Für die Richtigkeit einer Tätowierung. gleich in welcher Sprache, wird keine Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der Kunde / die Kundin wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die korrekte Schreibweise und Rechtschreibung aufweist. 

 

b. Bei Anbringung der Schablone (Stencil) wird der Kunde / die Kundin nochmals aufgefordert, sich die Schablone, sowie Positionierung anzusehen und prüft ggf. auch eventuelle Fehler, insbesondere bei Schriften und Zahlen.

 

c. Das Tattoo-Studio, sowie der Artist übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von vom Kunden übersetzten Sprachen oder römischen Daten, Punktschriften, Blindenschriften, Morsecodes oder anderen Symbolen sowie Glyphen wie Runden oder dergleichen.

 

d. Fehler oder Änderung muss der Kunde vor Beginn der Tattoo Sitzung dem Artist mitteilen.

 

12. Mögliche Komplikationen

 

a. Für Komplikationen, die außerhalb unserer Beherrschbarkeit liegen (z.B. Blowouts, allergische oder nicht allergische Fremdkörperreaktionen sowie fototoxische Reaktionen auf eine Tattoo Farbe, etc.) können wir keine Haftung übernehmen.

 

b. Dies gilt auch für Defizite der Tätowierung, welche auf Nichtbeachtung der Pflegeanleitung beruhen.

 

c. Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierenden Folgen (Vernarbungen, Beschädigung einer Tätowierung, Wundinfektionen, etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten des Kunden wird keine Haftung übernommen.

 

d. Der Kunde / die Kundin wird aufgefordert, sich an die überlassende Pflegeanleitung (siehe auch Pflegehinweise auf unserem Blog "Wie pflege ich mein Tattoo richtig" ) zu halten. Im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs soll der Kunde sich unmittelbar mit uns in Kontakt setzen oder, bei erheblichen Problemen oder Komplikationen außerhalb unserer Geschäftszeiten einen fachlich versierten Arzt aufsuchen.

 

 13. Rechte am Bild (Dritter) & Kundenbilder (Rechte)

 

a. Wir können und werden nicht überprüfen, ob eine uns vom Kunden überlassene Zeichnung oder fotografische Vorlage frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde versichert gegenüber LUXUR INK, dass er die Rechte an solchen Vorlagen besitzt und stellt uns von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die aus einer erfolgten Rechtsverletzung uns gegenüber erhoben werden.

 

b. Sollte ein vorhandenes Tattoo aus einem anderen Tattoo-Studio nachgestochen oder überstochen werden, überschreibt der Kunde gleichzeitig die Rechte des Tattoos an LUXUR INK. 

Somit haben wir das Recht, nachgestochene Arbeiten zu veröffentlichen auch wenn das Haupt-Tattoo nicht von uns gestochen wurde. 

 

c. Der Kunde / die Kundin gewährt uns dem Tattoo Studio LUXUR INK sowie dem Tätowierer ein unentgeltlich, räumlich sowie zeitlich uneingeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien die im Tattoo-Studio LUXUR INK entstehen. Bei den Fotos wird nur die Arbeit festgehalten. Willigt der Kunde / die Kundin in die Fotografie der Arbeit ein, so haben wir als Tattoo-Studio das uneingeschränkte und entgeltliche Recht zu deren Nutzung und Veröffentlichung, sowie der Weiterverarbeitung jeglicher Art. z.B. für Werbezwecke, Print-und/oder Onlinemedien.

 

14. Haftungsausschluss

 

Wir, das Tattoo-Studio LUXUR INK weisen ausdrücklich darauf hin, dass:

  • eine Tätowierung mit Schmerzen verbunden ist
  • eine Tätowierung, aufgrund individueller Hautbeschaffenheit des Kunden von der abgestimmten Vorlage abweichen kann
  • die natürliche Hautalterung das Ergebnis und somit das Tattoo beeinflussen können
  • die Tätowierung im Heilungsprozess verlaufen kann (insbesondere an bestimmten Hautstellen)

Diese Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sondern die Natürlichkeit des Lebens.

 

Der Kunde / die Kundin willigt in den vereinbarten Tattoo-Eingriff und die damit stattfindende Körperverletzung ein. 

Der Eingriff wurde auf eigenen Wunsch des Kunden freiwillig und ohne Einfluss vorgenommen.

 

15. Das Tattoo-Studio / Hausrecht

 

a. Der Artist hat im Studio LUXUR INK das alleinige Hausrecht. 

 

b. Sollten Anfragen (egal in welcher Form) nicht nach den Regeln des Anstands und gegenseitigen Respekts und/oder unhöflich erfolgen/sein, Anfeindungen oder persönliche Meinungen zur Person enthalten oder gar böswilliger und verletzender Natur sein, sowie ungerechtfertigter Bewertungen auf öffentlich einsehbaren Plattformen (Google, Instagram o.ä.) hinterlassen werden, steht es dem Tattoo-Studio frei, rechtlich per Abmahnung dagegen vorzugehen.

 

c. Bewertungsplattformen, wie z.B. Google sollten ausschließlich dazu genutzt werden, sachliche und wahrheitsgemäße Informationen über das Tattoo-Studio für andere zu hinterlassen. 

 

16. Schlussbestimmungen

 

Sollte eine genannte Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder eine Reglungslücke beinhalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall soll anstelle der nichtigen, nicht durchsetzbaren oder undurchführbaren Bestimmung eine Bestimmung zur Anwendung kommen, die dem Sinn und Zweck der betreffenden Bestimmung möglichst nahe kommt. Das gilt auch, sofern diese AGB eine unbeabsichtigte Regelungslücke enthält.

 

Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung, soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch steht.